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Asbest Freimessung nach Sanierungsarbeiten

Für viele Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen oder KMF muss ein so genannter Schutzbereich erstellt werden. Dabei handelt es sich um einen abgeschlossenen Raum, in dem die Arbeiten durchgeführt werden. Meist wird der Schutzbereich, der so genannte Schwarzbereich als temporäre Folienkonstruktion erstellt. Der Zugang ist durch ein Schleusensystem möglich. Der gesamte Bereich wird unter Unterdruck gehalten. Die Unterdruckhaltung erfolgt durch einen Lüfter, der mit speziellen Filterstufen ausgerüstet ist. 

Im Schwarzbereich erfolgen die Sanierungsarbeiten. Hier werden die asbesthaltigen Baustoffe oder die KMF ausgebaut, ggf. zerkleinert und verpackt. Während dieser Arbeiten werden große Mengen an Fasern freigesetzt. Daher müssen alle Personen im Schwarzbereich eine entsprechende Schutzausrüstung tragen.

Am Ende einer Sanierung erfolgt die Reinigung des kompletten Arbeitsbereiches. Über mehrere Reinigungsschritte werden alle verbliebenen Fasern und der zusätzlich erzeugte Staub entfernt. Am Ende einer Reinigung werden evtl. noch vorhandene Fasern durch ein so genanntes Faserbindemittel fixiert.

Nach Abschluss dieses Arbeitsschrittes erfolgt die Endkontrolle durch eine externe Stelle, i.d.R. durch einen fachkundigen Gutachter. Dieser prüft im ersten Schritt durch optische Kontrolle, ob relevante Restmengen an Staub auf eine ungenügende Reinigung hindeuten. Ist dies nicht der Fall, so erfolgt die Asbest Freimessung.

Gemäß TRGS 519 muss nach Beendigung von Sanierungsmaßnahmen eine Asbest Freimessung erfolgen. Dabei wird durch einen externen Gutachter die Faserkonzentration in der Raumluft gemäß VDI 3492 bestimmt. In der Norm wird Art und Umfang der Messung exakt festgelegt. Auch die nötige Anzahl der Messpunkte wird aus der VDI ersichtlich. Im Rahmen der Freimessung werden Luftproben auf Filter gezogen. Diese werden anschließend im Labor unter dem Rasterelektronenmikroskop ausgewertet. Hier kann auch genau zwischen Asbestfasern und KMF unterschieden werden. Aus der im Labor ermittelten Anzahl von Fasern auf dem Filter und der über den Filter gesaugten Luft ergibt sich die Faserkonzentration im Schwarzbereich. Liegt dieser Wert unterhalb des Zulassungslimits, kann der Raum für die allgemeine Benutzung freigegeben werden. Wenn durch das Gutachten die Faserfreiheit im Schwarzbereich bestätigt ist, kann dieser abgebaut werden.

Goldfilter für Asbest Freimessung
Arbeiten im Schwarzbereich
Asbestfaser auf Filter

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